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Fachbegriffs-Lexikon

GOZ

Fachbegriffslexikon GOZ

 

GOZ ist die Abkürzung der „Gebührenordnung für Zahnärzte“. Danach werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darunter fallen alle Zahnbehandlungen für Privatversicherte und Behandlungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die aktuelle Fassung dieser deutschen Rechtsverordnung ist die GOZ 2012.

 

Was ist der Unterschied von GOZ und BEMA?

 

Für die Vergütung von zahnärztlichen Behandlungen existieren in Deutschland zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse. Der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) dient als Abrechnungsgrundlage mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt einen Behandlungskatalog für alle Therapien, die von den gesetzlichen Kassen ganz oder teilweise bezahlt werden. Für jeden Behandlungsschritt gibt es eine spezielle Punktezahl. Der Wert eines Punktes wird jährlich neu festgelegt. Multipliziert man Punktwert und Punktezahl, ergibt sich der Preis der Behandlung. Individueller Aufwand, spezielle Diagnose- und Therapieverfahren werden nicht berücksichtigt.

Das ist bei der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) anders. Sie gilt für alle Leistungen, die mit dem Patienten privat vereinbart werden. Der Leistungskatalog der GOZ ist umfangreicher und enthält neben Standardleistungen auch aufwendigere Diagnose- und Therapiemethoden. Abgerechnet wird direkt zwischen Patient und Zahnarzt.

 

Warum existieren GOZ und BEMA nebeneinander?

 

Das doppelte Honorarsystem ist historisch gewachsen. Die gesetzliche Krankenversicherung sollte grundsätzlich nur medizinisch notwendige Behandlungen abdecken. Die Stichworte lauten „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“. Aufwendigere oder auf Ästhetik abzielende Therapien müssten dagegen privat bezahlt werden. Argumentiert wird, dass die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht die Kosten für alle machbaren Behandlungen tragen kann.

 

Was wird über die GOZ abgerechnet?

 

Für gesetzlich versicherte Patienten werden zahnärztliche Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind, nach der GOZ in Rechnung gestellt. Dazu gehören häufig:

 

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Kieferorthopädie
  • Funktionsanalysen
  • Zahnersatz

 

Bei der Versorgung mit Zahnersatz gibt es eine Unterscheidung zwischen Regelversorgung, gleichartiger Versorgung und andersartiger Versorgung.

 

  • Die reine Regelversorgung ist meist wenig ästhetisch und komfortabel. Sie wird ausschließlich nach BEMA abgerechnet.
  • Bei einer gleichartigen Versorgung (hochwertige oder ästhetische Regelversorgung) wird der Basisanteil der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Darüber hinausgehende Leistungen werden privat nach GOZ abgerechnet.
  • Andersartige Versorgungen werden ausschließlich nach GOZ abgerechnet, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke.

 

Wie wird in der GOZ abgerechnet?

 

In der privaten Gebührenordnung gibt es für jede Behandlung einen Basisbetrag zur Kalkulation des Honorars. Das ist der so genannte Einfachsatz, deutlich niedriger als in der BEMA. Damit der Zahnarzt den individuellen Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad einer Behandlung berücksichtigen kann, gibt es Steigerungsfaktoren. Damit wird der Einfachsatz multipliziert. Als Richtwert für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3. Bei schwierigen Behandlungen kann der Faktor auf 3,5 oder sogar darüber hinaus steigen. Bei Sätzen über 2,3 muss der Zahnarzt nachvollziehbar begründen, warum die Leistung besonders aufwendig ist.

Oft gibt es Missverständnisse auf Patientenseite. Der Steigerungsfaktor bezieht sich nicht auf die Festpreise der gesetzlichen Krankenversicherung! Grundlage ist immer der meist niedrigere Basispreis in der GOZ.

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